Die kognitive Verhaltenstherapie ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss als Therapieverfahren anerkannt und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Da meine Praxis über eine Kassenzulassung verfügt, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse — ganz ohne Vorleistung Ihrerseits.
Keine zusätzlichen Kosten — Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) bzw. nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bitte klären Sie vorab, in welchem Umfang und mit welcher Erstattungshöhe psychotherapeutische Sitzungen von Ihrer PKV bzw. Beihilfestelle übernommen werden und welche Dokumente für die Beantragung notwendig sind.
Selbstzahler*innen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, darf ich Sie nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch als Selbstzahler*in behandeln.
Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) bzw. nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Sprechen wir persönlich darüber.
Was für Sie zutrifft, klären wir am besten in einem kurzen Telefonat. Melden Sie sich gern — ich beantworte Ihre Fragen zur Kostenübernahme und vereinbare mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch.